DJG-BW: Die größte Fachgewerkschaft in der Landesjustiz

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Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft · Landesverband Baden-Württemberg e. V. · (DJG-BW), ist die größte Fachgewerkschaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in Baden-Württemberg. Unsere gewerkschaftlichen Amtsinhaber sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten selbst in den Dienststellen der vielfältigen Landesjustiz und wissen deshalb genau, warum und wofür wir kämpfen. Auf unserer Website finden Sie alles, was Sie über unsere Arbeit, unsere Gewerkschaft und den Nutzen einer Mitgliedschaft wissen wollen.
Wir von der DJG-BW sind selbst in der Landesjustiz tätig und in allen Stufenvertretungen präsent. Darum verstehen wir genau, wo der Schuh in den Dienststellen drückt. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen und Fachbereichen organisiert. Die Kollegen vor Ort, die Bezirksgruppenvorsitzenden, sind kompetente Ansprechpartner und haben immer ein offenes Ohr für die Belange der Mitglieder. Sie nehmen sich gerne der Fragen, Ideen, Sorgen und Nöte der Kolleginnen und Kollegen an und sind immer an einer passenden und schnellen Lösung interessiert. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen organisiert.

Neueste Berichte

  • PH Freitag, 24. Juli 2026 von PH

    DJG: Pakt für den Rechtsstaat

    Baden-Württemberg muss die gesamte Justiz stärken

    Der neue Pakt für den Rechtsstaat ist grundsätzlich zu begrüßen. Bund und Länder erkennen damit an, dass eine leistungsfähige Justiz ausreichendes Personal, moderne Technik und verlässliche Strukturen benötigt. Eine Justiz, die Verfahren zügig bearbeitet, Entscheidungen durchsetzt und für Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt, ist eine unverzichtbare Grundlage des demokratischen Rechtsstaats.

  • Thomas Stemmler Freitag, 17. Juli 2026 von Thomas Stemmler

    DJG: Unplanbare Arbeitszeiten belasten Familien und Gesundheit

    Justizwachtmeisterdienst gestaltet sich nicht familienfreundlich

    Das Justizministerium Baden-Württemberg wirbt mit Familienfreundlichkeit und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Im Justizwachtmeisterdienst erleben viele Beschäftigte jedoch eine andere Realität: täglich wechselnde Dienstzeiten, kaum vorhersehbare Verhandlungsenden, lange Einsatzzeiten und eine zu knappe Personaldecke. Die Folgen tragen nicht nur die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister selbst. Auch ihre Familien werden durch ein Arbeitszeitmodell belastet, das immer weniger Planungssicherheit bietet und den Anspruch eines familienfreundlichen Arbeitgebers zunehmend infrage stellt.

  • RR Mittwoch, 1. Juli 2026 von RR

    DJG: Deutschlands Stärke

    Unser öffentlicher Dienst

    Die DJG-BW unterstützt die dbb-Kampagne „Deutschlands Stärke: unser öffentlicher Dienst“. Denn ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz – und Menschen, die jeden Tag Verantwortung übernehmen. In den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Wachtmeistereien, Geschäftsstellen, Serviceeinheiten, Verwaltungen, in der IT und in vielen weiteren Bereichen sorgen unsere Kolleginnen und Kollegen dafür, dass Recht nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag funktioniert.

Berichte aus dem Fachbereich Gerichtsvollzieher

  • PH Montag, 18. Mai 2026 von PH

    GV: Steuerrechtliche Anpassung?

    Wenn daraus eine Organisationsfrage des Rechtsstaats wird

    Vor wenigen Wochen haben wir an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 2b UStG im Gerichtsvollzieherwesen keineswegs als bloße steuerrechtliche Randnotiz missverstanden werden sollte, sondern eine Entwicklung mit erheblicher struktureller Tragweite darstellt. Die inzwischen konkret vorgestellten Umsetzungsmodelle in Baden-Württemberg bestätigen diese Einschätzung nicht nur – sie verleihen der Diskussion eine neue Qualität.

  • PH Sonntag, 12. April 2026 von PH

    GV: Umsatzsteuer im Gerichtsvollzieherwesen

    Zwischen gesetzlicher Neubewertung und praktischer Umsetzbarkeit

    Die anstehende Anwendung des § 2b UStG im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens markiert keine bloße technische Anpassung, sondern eine Entwicklung von erheblicher struktureller Tragweite, die auch in Baden-Württemberg zunehmend konkrete Konturen annimmt. Mit der Neuregelung des § 2b UStG hat der Gesetzgeber die umsatzsteuerrechtliche Behandlung juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundlegend neu ausgerichtet.

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