DJG-BW: Die größte Fachgewerkschaft in der Landesjustiz

Werde Teil unserer Gemeinschaft

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft · Landesverband Baden-Württemberg e. V. · (DJG-BW), ist die größte Fachgewerkschaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in Baden-Württemberg. Unsere gewerkschaftlichen Amtsinhaber sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten selbst in den Dienststellen der vielfältigen Landesjustiz und wissen deshalb genau, warum und wofür wir kämpfen. Auf unserer Website finden Sie alles, was Sie über unsere Arbeit, unsere Gewerkschaft und den Nutzen einer Mitgliedschaft wissen wollen.
Wir von der DJG-BW sind selbst in der Landesjustiz tätig und in allen Stufenvertretungen präsent. Darum verstehen wir genau, wo der Schuh in den Dienststellen drückt. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen und Fachbereichen organisiert. Die Kollegen vor Ort, die Bezirksgruppenvorsitzenden, sind kompetente Ansprechpartner und haben immer ein offenes Ohr für die Belange der Mitglieder. Sie nehmen sich gerne der Fragen, Ideen, Sorgen und Nöte der Kolleginnen und Kollegen an und sind immer an einer passenden und schnellen Lösung interessiert. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen organisiert.

Neueste Berichte

  • Thomas Stemmler Freitag, 17. Juli 2026 von Thomas Stemmler

    DJG: Unplanbare Arbeitszeiten belasten Familien und Gesundheit

    Justizwachtmeisterdienst gestaltet sich nicht familienfreundlich

    Das Justizministerium Baden-Württemberg wirbt mit Familienfreundlichkeit und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Im Justizwachtmeisterdienst erleben viele Beschäftigte jedoch eine andere Realität: täglich wechselnde Dienstzeiten, kaum vorhersehbare Verhandlungsenden, lange Einsatzzeiten und eine zu knappe Personaldecke. Die Folgen tragen nicht nur die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister selbst. Auch ihre Familien werden durch ein Arbeitszeitmodell belastet, das immer weniger Planungssicherheit bietet und den Anspruch eines familienfreundlichen Arbeitgebers zunehmend infrage stellt.

  • RR Mittwoch, 1. Juli 2026 von RR

    DJG: Deutschlands Stärke

    Unser öffentlicher Dienst

    Die DJG-BW unterstützt die dbb-Kampagne „Deutschlands Stärke: unser öffentlicher Dienst“. Denn ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz – und Menschen, die jeden Tag Verantwortung übernehmen. In den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Wachtmeistereien, Geschäftsstellen, Serviceeinheiten, Verwaltungen, in der IT und in vielen weiteren Bereichen sorgen unsere Kolleginnen und Kollegen dafür, dass Recht nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag funktioniert.

  • RR Mittwoch, 3. Juni 2026 von RR

    DJG: Besoldung aus der Glaskugel

    Wenn der Dienstherr mit fiktivem Einkommen rechnet

    Baden-Württemberg will Besoldung und Versorgung anpassen. Was zunächst nach einer guten Nachricht klingt, hat bei genauerem Hinsehen einen bitteren Beigeschmack. Denn das Land plant offenbar erneut, bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation mit einem fiktiven Partnereinkommen zu arbeiten. Dieses soll von bisher 6.000 Euro auf künftig 7.236 Euro angehoben werden. Für viele Kolleginnen und Kollegen ist das mehr als eine technische Rechengröße. Es ist ein politisches Signal.

Berichte aus dem Fachbereich Gerichtsvollzieher

  • PH Montag, 18. Mai 2026 von PH

    GV: Steuerrechtliche Anpassung?

    Wenn daraus eine Organisationsfrage des Rechtsstaats wird

    Vor wenigen Wochen haben wir an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 2b UStG im Gerichtsvollzieherwesen keineswegs als bloße steuerrechtliche Randnotiz missverstanden werden sollte, sondern eine Entwicklung mit erheblicher struktureller Tragweite darstellt. Die inzwischen konkret vorgestellten Umsetzungsmodelle in Baden-Württemberg bestätigen diese Einschätzung nicht nur – sie verleihen der Diskussion eine neue Qualität.

  • PH Sonntag, 12. April 2026 von PH

    GV: Umsatzsteuer im Gerichtsvollzieherwesen

    Zwischen gesetzlicher Neubewertung und praktischer Umsetzbarkeit

    Die anstehende Anwendung des § 2b UStG im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens markiert keine bloße technische Anpassung, sondern eine Entwicklung von erheblicher struktureller Tragweite, die auch in Baden-Württemberg zunehmend konkrete Konturen annimmt. Mit der Neuregelung des § 2b UStG hat der Gesetzgeber die umsatzsteuerrechtliche Behandlung juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundlegend neu ausgerichtet.

Mitgliedervorteile

Unsere Kooperationspartner

Deutschlands Stärke

Unsere social media

DJG-BW goes App

7 Gründe für eine Mitgliedschaft

Weitere Infos für

Weitere Infos für

Angebote der BBBank

Rechtsschutz

Einkommenstabellen

Steuertipps

© 2026 Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einstellungen