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PH Sonntag, 1. Februar 2026 von PH

GV: Unser Einsatz wirkt

Sicherheitsausstattung für Gerichtsvollzieher wird vollständig übernommen

Wir haben es erreicht: Das Land Baden-Württemberg übernimmt künftig die vollständige Sicherheitsausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Schutzmittel werden damit endlich zu dem, was sie sein müssen – Dienstmittel des Staates und keine private Vorsorge mehr auf eigene Kosten. Dieser Schritt ist das Ergebnis einer klaren Haltung, konsequenter Forderungen und einer öffentlichen Debatte, die wir als Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) maßgeblich angestoßen und geprägt haben.

Ausgangspunkt war tödliche Gewalt – unsere Antwort war klar

Auslöser unserer Initiative war der tödliche Angriff auf einen Gerichtsvollzieher. Dieses Ereignis hat auf erschütternde Weise verdeutlicht, was viele Kolleginnen und Kollegen seit Jahren erleben: Die Gefährdungslage im Vollstreckungsdienst hat sich massiv verändert. Wer hoheitlich handelt, oft allein im Außendienst und in hoch eskalationsanfälligen Situationen, ist besonderen Risiken ausgesetzt.

Für uns war sofort klar:
Darauf darf der Staat nicht mit Zuschüssen reagieren – sondern nur mit Verantwortung.

Unsere Forderung: Systemwechsel statt Förderung

Wir haben unmittelbar nach dem Ereignis öffentlich Stellung bezogen und in zwei aufeinanderfolgenden Pressemitteilungen unmissverständlich gefordert, was notwendig ist: die vollständige Übernahme der Sicherheitsausstattung durch den Dienstherrn. Sicherheit darf keine private Frage sein, keine Ermessensleistung und kein Fördertatbestand.

Unser Maßstab war von Anfang an eindeutig:
Wer hoheitlich handelt, darf nicht privat geschützt sein müssen.

Klare Position, klare Wirkung

Als große Fachgewerkschaft und Stimme vieler Beschäftigter in der Justiz Baden-Württemberg haben wir die Debatte bewusst klar, sachlich und fachlich fundiert geführt. Wir haben benannt, was nicht mehr tragfähig ist – und was stattdessen erforderlich ist.
Dass das Land nun die vollständige Sicherheitsausstattung übernimmt, bestätigt diesen Kurs. Der bisherige Zustand, in dem Kolleginnen und Kollegen ihre Schutzmittel selbst beschaffen und allenfalls anteilig erstattet bekommen mussten, wird beendet. Damit wird eine strukturelle Fehlentwicklung korrigiert, die der realen Gefährdungslage nicht mehr gerecht wurde.

Nicht Zuschüsse, sondern Fürsorge

Für uns war stets klar: Förderprogramme sind keine Fürsorge. Zuschüsse sind kein Schutz. Verantwortung lässt sich nicht delegieren – sie muss übernommen werden. Die Entscheidung des Landes markiert deshalb mehr als eine organisatorische Anpassung. Sie steht für ein verändertes Verständnis staatlicher Verantwortung im Justizdienst.

Erfolg messen wir an Wirkung

Für uns zählt nicht, wer sich im Nachhinein zum Ergebnis bekennt. Entscheidend ist, dass sich die Arbeitsrealität der Kolleginnen und Kollegen verbessert. Dass Schutz nicht länger vom Geldbeutel abhängt. Und dass Sicherheit als das anerkannt wird, was sie ist: eine Pflicht des Dienstherrn.
Wir werden die konkrete Umsetzung der Sicherheitsausstattung eng begleiten und darauf achten, dass die Maßnahmen vollständig, praxisgerecht und zügig umgesetzt werden. Der erreichte Systemwechsel ist ein wichtiger Schritt – Sicherheit im Vollstreckungsdienst muss aber dauerhaft gewährleistet bleiben.
Abschließend danken wir der Justizministerin Marion Gentges, den beteiligten Stellen im Ministerium der Justiz und für Migration sowie den Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg, die unsere Forderung unterstützt und deren Umsetzung ermöglicht haben.

Sicherheit ist keine Option.

Sicherheit ist Fürsorgepflicht.

Und Fürsorgepflicht ist nicht verhandelbar.

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