Mittwoch, 9. September 2026 von PH
DJG: Wissen geht nicht in Pension
Die DJG-BW fordert drastischen Wissenstransfer
Wenn erfahrene Beschäftigte nach jahrzehntelanger Tätigkeit die Justiz verlassen, wird nicht nur eine Stelle frei. Mit ihnen geht auch Wissen verloren, das in keinem Organisationsplan vollständig abgebildet ist und sich nicht kurzfristig ersetzen lässt. Für die Justiz Baden-Württemberg wird die Sicherung von Erfahrungswissen deshalb zu einer zentralen Frage vorausschauender Personalpolitik.
Erfahrungswissen ist mehr als Aktenwissen
Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Geschäftsordnungen und Dienstanweisungen lassen sich nachlesen. Fachverfahren können geschult und Arbeitsabläufe beschrieben werden. Doch berufliche Handlungssicherheit entsteht in der Justiz nicht allein aus schriftlich verfügbarem Wissen. Sie wächst über Jahre aus Erfahrungen, Beobachtungen, seltenen Fallkonstellationen und dem Wissen um praktische Zusammenhänge.
Unsichtbares Wissen trägt den Justizalltag
Viele Abläufe funktionieren, weil erfahrene Kolleginnen und Kollegen wissen, wo Vorgänge ins Stocken geraten können, welche Lösung sich früher bereits als untauglich erwiesen hat oder wer bei ungewöhnlichen Fragen weiterhelfen kann. Dieses Wissen erscheint in keiner Personalübersicht, ist aber für die Arbeitsfähigkeit der Justiz von erheblicher Bedeutung.
Alle Bereiche der Justiz sind betroffen
Erfahrungswissen entsteht nicht nur in herausgehobenen Funktionen. Es findet sich in Serviceeinheiten, bei Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, im Gerichtsvollzieherdienst, im Justizwachtmeisterdienst und in vielen weiteren Tätigkeitsbereichen. Der Wert dieses Wissens bemisst sich nicht nach Laufbahngruppen, sondern danach, dass Beschäftigte über Jahre Verantwortung übernehmen und praktische Sicherheit entwickeln.
Ruhestand darf nicht zum Wissensverlust werden
Vielerorts beginnt die Vorbereitung auf das Ausscheiden erfahrener Beschäftigter erst, wenn der Ruhestand unmittelbar bevorsteht. Dann werden offene Vorgänge besprochen, Dateien geordnet und Hinweise für die Nachfolge hinterlassen. Das ist sinnvoll, reicht aber nicht aus, um Wissen zu sichern, das über Jahrzehnte gewachsen ist.
Wissenstransfer ist Organisationsaufgabe
Die Verantwortung für Wissenstransfer darf nicht allein den älteren Beschäftigten zugeschoben werden. Niemand kann am Ende eines Berufslebens innerhalb weniger Wochen vollständig dokumentieren, was über Jahrzehnte selbstverständlich geworden ist. Wissenstransfer ist deshalb eine Organisationsaufgabe und damit eine klare Aufgabe des Dienstherrn und Arbeitgebers.
Andere Verwaltungen zeigen mögliche Wege
In Teilen der öffentlichen Verwaltung gibt es bereits strukturierte Ansätze, um Erfahrungswissen zu sichern. Dazu gehören Gespräche vor dem Ausscheiden, Wissenslandkarten, geschulte Begleitpersonen, moderierte Transferprozesse und Modelle, in denen dokumentierbares Wissen und Erfahrungswissen gemeinsam betrachtet werden. Diese Beispiele zeigen, dass Wissenstransfer planbar und praktisch umsetzbar ist.
Doppelbesetzung kann Wissen erhalten
Besonders wirksam kann eine zeitweilige personelle Überschneidung sein. Wenn Nachfolgerinnen und Nachfolger nicht erst nach dem letzten Arbeitstag der bisherigen Stelleninhaberin oder des bisherigen Stelleninhabers beginnen, sondern für eine begrenzte Zeit gemeinsam arbeiten, wird Wissen nicht nur übergeben, sondern im Arbeitsalltag vermittelt. Fragen entstehen dort, wo sie tatsächlich relevant werden.
Generationenübergreifendes Lernen stärkt die Justiz
Ein moderner Wissenstransfer darf jüngere Beschäftigte nicht nur als Empfängerinnen und Empfänger betrachten. Auch sie bringen Wissen, neue Perspektiven, digitale Kompetenzen und veränderte Arbeitsweisen ein. Wo erfahrene und jüngere Beschäftigte voneinander lernen, entsteht nicht nur eine Übergabe, sondern ein gemeinsamer Prozess der Weiterentwicklung.
Die Justiz Baden-Württemberg braucht ein eigenes Modell
Die Justiz Baden-Württemberg sollte ein systematisches Modell für Wissenstransfer entwickeln, das alle Tätigkeitsbereiche einbezieht. Bereits einige Jahre vor einem absehbaren Ausscheiden sollte geprüft werden, wo besonderes Erfahrungswissen vorhanden ist. Daraus können Transfergespräche, Mentoring, Wissenstandems oder zeitweise Überschneidungen entstehen. Für besonders wissensintensive Funktionen muss eine vorgezogene Nachbesetzung möglich sein. Die dafür erforderlichen personellen Mittel dürfen nicht als vermeidbare Doppelstruktur abgewertet werden. Sie sind eine Investition in den Erhalt vorhandener Kompetenz und damit in die Funktionsfähigkeit der Justiz. Ergänzend braucht die Justiz eine technische Struktur, in der übertragbares Praxiswissen dauerhaft auffindbar bleibt. Eine solche Wissensplattform darf keine weitere unübersichtliche Dokumentenablage werden. Sie muss Wissen nach Tätigkeitsbereichen, Verfahren und Fragestellungen erschließen und regelmäßig fortentwickelt werden.
Zukunftsfähigkeit ist nicht nur Technik
Digitalisierung, moderne Hardware, flexible Arbeitsformen und neue Anwendungen sind wichtig. Sie machen die Justiz jedoch nicht allein zukunftsfähig. Technik kann Informationen speichern und Prozesse beschleunigen, ersetzt aber nicht das institutionelle Erfahrungswissen, das Beschäftigte über Jahrzehnte aufgebaut haben.
Generationenwechsel gestalten statt verwalten
Eine vorausschauende Personalpolitik darf den bevorstehenden Generationenwechsel nicht nur verwalten. Sie muss ihn aktiv gestalten. Ältere Beschäftigte verdienen Anerkennung für ihre Erfahrung, jüngere Beschäftigte brauchen die Möglichkeit, auf vorhandenem Wissen aufzubauen, und die Justiz benötigt Strukturen, die Wissen bewahren und Weiterentwicklung ermöglichen.
Position der DJG-BW
Die DJG-BW fordert, Wissenstransfer als festen Bestandteil der Personalplanung in der Justiz Baden-Württemberg zu verankern. Wer heute weiß, dass in den kommenden Jahren erfahrene Beschäftigte ausscheiden, darf nicht erst nach deren Weggang feststellen, dass entscheidendes Wissen fehlt. Der Dienstherr steht in der Verantwortung, rechtzeitig tragfähige Strukturen zu schaffen.
Erfahrung ist eine Ressource der Zukunft
Die Zukunft der Justiz beginnt nicht erst mit der nächsten Technologie. Sie beginnt auch mit der Frage, ob heute bewahrt wird, was die Kolleginnen und Kollegen von morgen noch wissen müssen. Eine Justiz, die Erfahrungswissen über Generationen hinweg weitergibt, bleibt handlungsfähig und zugleich offen für Veränderung.
