Dienstag, 13. Januar 2026 von RR
DJG: Wenn Sparpolitik zur Systemfrage wird
Warum der Staat nicht nur an Richtern spart – sondern am Fundament des Rechtsstaats
Die Diskussion über die Bezahlung von Richterinnen und Richtern hat eine wichtige Debatte angestoßen. Sie greift jedoch zu kurz, wenn sie an der Spitze der Justiz stehen bleibt. Denn die strukturelle Unterfinanzierung betrifft weite Teile der Justiz – insbesondere jene Berufsgruppen, die den täglichen Betrieb der Gerichte sicherstellen. Wer über den Zustand des Rechtsstaats spricht, muss deshalb den Blick auf die gesamte Justiz richten.
Richterbesoldung als Symptom – nicht als Ausnahme
Die öffentliche Aufmerksamkeit konzentriert sich derzeit auf Richterinnen und Richter. Dass der Staat hier im Wettbewerb um qualifizierte Juristinnen und Juristen zunehmend ins Hintertreffen gerät, ist unübersehbar. Doch diese Entwicklung ist kein Sonderfall, sondern ein Symptom. Sie zeigt, was passiert, wenn Verantwortung, Belastung und gesellschaftliche Bedeutung eines Berufs dauerhaft nicht angemessen honoriert werden.
Der Maschinenraum der Justiz
Unterhalb der Richterbank arbeiten jene Berufsgruppen, ohne die Justiz nicht funktionsfähig wäre. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Justizangestellte und mittlere Beamte in den Serviceeinheiten, Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sichern den Alltag der Gerichte. Sie organisieren Verfahren, gewährleisten Sicherheit, setzen Entscheidungen um und stehen im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Ihre Verantwortung ist hoch – ihre Anerkennung oft nicht.
Verfassungsgemäße Bezahlung ist keine Verhandlungssache
Für Beamtinnen und Beamte gilt das Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist verpflichtet, eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen. Dennoch musste das Bundesverfassungsgericht mehrfach korrigierend eingreifen, weil Länder diese Pflicht nicht ausreichend erfüllt haben. Dass verfassungsgemäße Bezahlung erst nach gerichtlichen Entscheidungen umgesetzt wird, beschädigt das Vertrauen in den Staat als Arbeitgeber erheblich.
Tarifbeschäftigte zwischen Anspruch und Realität
Auch Tarifbeschäftigte in der Justiz erleben seit Jahren eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Tätigkeit und tariflicher Bewertung. Die Arbeit in den Serviceeinheiten ist anspruchsvoll, rechtlich geprägt und verantwortungsvoll. Erst ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellte klar, dass diese Tätigkeiten eine höhere Eingruppierung rechtfertigen können. Für viele Beschäftigte bleibt die bittere Erkenntnis, dass Anerkennung erst durch Klagen erreicht wird.
Position der DJG-BW
Aus Sicht der Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e. V. ist klar: Der Staat darf seine eigene Funktionsfähigkeit nicht länger auf Verschleiß fahren. Angemessene Bezahlung, realistische Personalbemessung und verlässliche Perspektiven sind keine Sonderwünsche, sondern Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Justiz. Wer hier spart, gefährdet den Rechtsstaat insgesamt.
Der Blick auf die gesamte Justiz
Die Debatte über Bezahlung und Attraktivität des öffentlichen Dienstes darf nicht bei den Richtergehältern enden. Sie muss die gesamte Justiz in den Blick nehmen – von der Richterbank bis zur Geschäftsstelle, von der Vollstreckung bis zur Wachtmeisterei. Nur wenn alle Berufsgruppen angemessen behandelt werden, bleibt der Rechtsstaat leistungsfähig und glaubwürdig.
