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PH Sonntag, 25. Januar 2026 von PH

DJG: Wenn Gewerkschaften gegeneinander arbeiten:

Warum Klartext notwendig ist

Gewerkschaften erfüllen eine klare Aufgabe: Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber Politik und Dienstherrn. Sie sind kein Selbstzweck und kein Instrument für Machtfragen oder Abgrenzungskämpfe. Umso wichtiger ist es, Entwicklungen offen einzuordnen, wenn dieses Grundverständnis in Frage gestellt wird. Genau dies ist zuletzt auf Bundesebene geschehen – mit Auswirkungen, die auch aus Sicht einer Landesgewerkschaft klar benannt werden müssen.

Ausgangspunkt: Ein Schiedsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung

Ausgangspunkt war ein Schiedsverfahren beim dbb beamtenbund und tarifunion, das vom Bund Deutscher Rechtspfleger gegen die Deutsche Justiz-Gewerkschaft angestrengt wurde. Ziel war es, der DJG zu untersagen, innerhalb des dbb eigenständig die Interessen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu vertreten. Im Kern ging es um die Frage, wer innerhalb des Dachverbandes sprechen darf – und wer nicht.

Klare Entscheidung: Die DJG handelt rechtmäßig

Das Schiedsgericht hat diesen Anträgen eine eindeutige Absage erteilt. Es stellte fest, dass die DJG weder gegen Satzungsrecht verstoßen noch unzulässig gehandelt hat. Die Interessenvertretung der bei ihr organisierten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist zulässig. Ebenso wurde bestätigt, dass jede Kollegin und jeder Kollege frei entscheidet, von welcher Gewerkschaft sie oder er vertreten werden möchte. Diese Kernaussagen sind eindeutig und rechtskräftig.

Irritation über den eingeschlagenen Weg

Was viele Kolleginnen und Kollegen irritiert, ist weniger das Ergebnis als der Umstand, dass dieser Weg überhaupt beschritten wurde. Es ging zu keinem Zeitpunkt um nachweisbares Fehlverhalten der DJG, um Regelverstöße oder um eine Gefährdung gewerkschaftlicher Ordnung. Der Antrag scheiterte daran, dass ein exklusiver Vertretungsanspruch durchgesetzt werden sollte.

Eskalation statt Zusammenarbeit schwächt die Interessenvertretung

Anstatt den fachlichen Austausch zu suchen oder gemeinsame Positionen zu entwickeln, wurde der Weg der Eskalation gewählt. Dieser band Zeit, Geld und Energie und beschädigte Vertrauen. Ein solcher Umgang nutzt niemandem – insbesondere nicht den Kolleginnen und Kollegen, deren Interessen eigentlich im Mittelpunkt gewerkschaftlicher Arbeit stehen sollten.

Das Schiedsgericht stellte klar, dass der dbb kein Instrument zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Alleinvertretungsansprüche ist. Seine Aufgabe liegt in der Förderung von Kooperation und Verständigung. Kommt es im Ausnahmefall zu keiner Einigung, entscheidet ein demokratisches Kriterium: die Anzahl der organisierten Mitglieder – nicht Lautstärke, Tradition oder Selbstzuschreibung.

Besondere Verantwortung innerhalb der Justiz

Gerade in der Justiz ist diese Klarstellung von besonderer Bedeutung. Kaum ein Bereich ist so arbeitsteilig und so eng verzahnt. Entscheidungen für eine Berufsgruppe wirken regelmäßig auf andere zurück. Wer diese Zusammenhänge ausblendet und ausschließlich berufsbezogen argumentiert, handelt verkürzt und nicht verantwortungsvoll.

Der Mehrsparten-Ansatz der DJG
Die DJG verfolgt bewusst einen anderen Weg. Als Mehrsparten-Gewerkschaft vereint sie Beschäftigte aus allen Ebenen der Justiz – vom mittleren bis zum höheren Dienst, von Serviceeinheiten über Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger bis hin zu Volljuristen. Dieser Ansatz erfordert Abwägung und Perspektivübernahme und führt zu ausgewogenen Lösungen.

Klare Haltung der DJG-BW als Landesgewerkschaft
Als Landesgewerkschaft stellen wir klar: Dieser Konflikt ist auf Bundesebene entstanden und darf nicht in die Länder getragen werden. Landesverbände sind kein Austragungsort für gewerkschaftliche Rivalitäten. Wer solche Auseinandersetzungen nach unten verlängert, schwächt die Arbeit vor Ort und beschädigt das Vertrauen der Mitglieder.

Fazit: Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernaufgaben

Der Schiedsspruch ist weder Triumph noch Niederlage. Er ist eine Mahnung, sich auf das zu konzentrieren, was Gewerkschaften legitimiert: die konsequente, faire und solidarische Vertretung der Beschäftigten. Für die DJG-BW ist klar: Solche Konflikte dürfen sich weder auf Bundesebene noch in den Ländern wiederholen.

Dr. Pierre Holzwarth
Landesvorsitzender DJG Baden-Württemberg

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