Mittwoch, 6. Oktober 2027 von PH
GV: Wegegeld für Gerichtsvollzieher:
Dreizehn Jahre Stillstand sind genug
Seit August 2013 sind die Wegegeldbeträge für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher unverändert. Gleichzeitig steigen die Kosten für Fahrzeuge, Versicherungen, Wartung und Reparaturen. Die DJG-BW fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Pauschale an die wirtschaftliche Realität. Wer eine leistungsfähige und verlässliche Zwangsvollstreckung erwartet, muss auch deren notwendige Mobilität finanzieren.
Außendienst braucht ein verlässlich verfügbares Fahrzeug
Zwangsvollstreckung findet in Wohnungen, Geschäftsräumen und an Räumungsobjekten statt. Für Pfändungen, Zustellungen und dringende Aufträge benötigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein Fahrzeug, das sie selbst vorhalten. Die Kosten entstehen bereits vor der ersten Fahrt: Anschaffung, Versicherung, Wartung, Reparaturen und Wertverlust gehören ebenso dazu wie Kraftstoff und die spätere Ersatzbeschaffung.
Unveränderte Pauschalen verlieren ihren Wert
Die fünf Wegegeldstufen nach Nummer 711 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz betragen weiterhin 3,25 Euro, 6,50 Euro, 9,75 Euro, 13,00 Euro und 16,25 Euro. Eingeführt wurden sie zum 1. August 2013. Nach den im Artikel zugrunde gelegten Verbraucherpreisdaten sind die allgemeinen Preise bis August 2026 um rund 34,5 Prozent gestiegen. Eine dreizehn Jahre unveränderte Pauschale verliert damit erheblich an wirtschaftlichem Wert.
Kostendeckung war der gesetzgeberische Anspruch
Bereits bei der Vorbereitung der Neuordnung beschrieb der Gesetzgeber das Wegegeld als Pauschale, deren Einnahmen die Fahrtkosten im Durchschnitt decken sollen. An diesem Anspruch muss sich die Regelung weiterhin messen lassen. Besonders gestiegene Versicherungs- und Werkstattkosten verschärfen die Belastung. Die Höhe der Pauschale, ihre Entfernungsstufen und eine regelmäßige Überprüfung gehören deshalb auf die politische Agenda.
Kostenfreiheit darf Kosten nicht auf Beschäftigte verlagern
Auch bei kostenprivilegierten staatlichen Aufträgen entstehen Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und weitere Fahrzeugkosten. Ein Kilometer wird nicht billiger, weil der Auftraggeber der Staat ist. Die DJG-BW fordert deshalb, dass rechtspolitisch gewollte Kostenprivilegierungen finanziell abgesichert werden. Notwendige Mobilitätskosten dürfen nicht auf diejenigen verlagert werden, die staatliche Aufgaben praktisch erfüllen.
Bund und Länder müssen jetzt handeln
Die DJG-BW erwartet vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, eine Anpassung von KV 711 vorzubereiten. Zugleich braucht es regelmäßige Überprüfungen, damit die Pauschale nicht erneut über ein Jahrzehnt entwertet wird. Die Länder sind dort gefordert, wo notwendige dienstliche Mobilität wegen Kostenprivilegierungen nicht vollständig ausgeglichen wird. Dreizehn Jahre Stillstand sind genug: Eine verlässliche Zwangsvollstreckung braucht eine verlässliche Finanzierung.
Vollständiger Beitrag in der Mitgliederzeitschrift
Den vollständigen Beitrag von Dr. Pierre Holzwarth, Landesvorsitzender der DJG-BW, finden Mitglieder in der aktuellen Mitgliederzeitschrift. Dort werden die gesetzgeberische Vorgeschichte, die Preisentwicklung und die gewerkschaftlichen Forderungen ausführlich erläutert.
Dr. Pierre Holzwarth
Voristzender
FB Gerichtsvollzieher
