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Ramona Hafner Freitag, 27. März 2026 von Ramona Hafner

GV: Forderungspfändung im Fokus

Mehr als nur eine Zuständigkeitsfrage

Mit einer Online-Fortbildung zur Pfändung von Arbeitseinkommen hat der Fachbereich Gerichtsvollzieher der DJG Baden-Württemberg ein Thema aufgegriffen, das sowohl in der Praxis als auch in der rechtspolitischen Diskussion zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ausgangspunkt war ein klarer Impuls aus der Mitgliedschaft: In einer Umfrage wurde der Wunsch nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Forderungsvollstreckung mehrfach geäußert. Diesem Bedarf wurde nun mit einer fachlich fundierten Fortbildung unter der Leitung von Frau Nina Marie Kretsch, Dozentin an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen, entsprochen.

Komplexes System

Im Fokus stand die Pfändung von Arbeitseinkommen. Dabei wurde deutlich, dass die Forderungspfändung weit über einen bloßen Verfahrensschritt hinausgeht. Vielmehr handelt es sich um ein eigenständiges und komplexes System innerhalb der Zwangsvollstreckung, das ein fundiertes Verständnis der Regelungen der §§ 850 ff. ZPO sowie deren praktische Anwendung voraussetzt. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Reformüberlegungen zur möglichen Übertragung der Forderungspfändung auf Gerichtsvollzieher gewinnt diese Erkenntnis besondere Relevanz. Die Diskussion zeigt, dass es sich dabei nicht um eine vollständige Verlagerung handelt, sondern um eine partielle Zuständigkeitsverschiebung, während andere Bereiche weiterhin beim Vollstreckungsgericht verbleiben sollen. Dies wirft Fragen nach der praktischen Umsetzung und der systematischen Ausgestaltung auf.

Gemeinsamer Austausch aller beteiligten Berufsgruppen

Zudem ist die Forderungspfändung in der Praxis von einer hohen Verfahrensdynamik geprägt. Kurzfristige Folgeentscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit Schuldneranträgen, erfordern eine kontinuierliche und zeitnahe Bearbeitung. Auch diese Aspekte müssen bei strukturellen Überlegungen berücksichtigt werden. Die Fortbildung hat damit nicht nur Wissen vermittelt, sondern vor allem ein geschärftes Bewusstsein für die tatsächlichen Anforderungen der Forderungsvollstreckung geschaffen.

Für die DJG Baden-Württemberg steht fest: Die Weiterentwicklung des Vollstreckungswesens sollte offen, zugleich aber differenziert und verantwortungsvoll geführt werden. Reformüberlegungen müssen fachlich tragfähig, praxistauglich und ausgewogen sein. Dies gelingt nur im gemeinsamen Austausch aller beteiligten Berufsgruppen. Die Komplexität des Vollstreckungssystems erfordert eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven – nicht isoliert, sondern im Zusammenwirken. Die DJG Baden-Württemberg wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten – kritisch, konstruktiv und mit Blick auf die praktische Realität.

Ramona Hafner
Stv. Vorsitzende Fachbereich Gerichtsvollzieher
DJG Baden-Württemberg

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