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PH Donnerstag, 1. Januar 2026 von PH

DJG: Wo Respekt keine Frage des Status ist

Bedeutung des Beamtentums in der Justiz

Über Beamtinnen und Beamte wird viel gesprochen. Über ihre Aufgaben deutlich seltener. In Talkshows und Kommentarspalten dominieren Begriffe wie „Privilegien“, „Pensionen“ oder „Unkündbarkeit“. Kaum thematisiert werden dagegen die Bedingungen, unter denen der Staat überhaupt arbeitsfähig bleibt. Der Beamtenstatus ist nicht nur ein arbeitsrechtlicher Rahmen, sondern ein Funktionsprinzip, das in vielen Bereichen von Verwaltung, Bildung und Justiz Stabilität des öffentlichen Lebens sichert.

Beamtenstatus: Mehr Verpflichtung als vermeintliches Privileg

Wer nur auf die ruhigen Elemente dieses Status blickt, sieht nicht, welche Verpflichtungen damit einhergehen. Beamte dürfen nicht streiken. Sie müssen sich an spezielle Treue- und Mäßigungspflichten halten. Sie tragen Verantwortung, die über die Vorgaben eines klassischen Arbeitsvertrages hinausgeht. Und sie sind gebunden an ein System, das hohe Anforderungen stellt, ohne immer die Vorteile zu bieten, die oft mit ihm assoziiert werden.

Ein Beispiel:

In vielen Diskussionen über Pensionen wird übersehen, dass Beamte keine Jahressonderzahlung mehr erhalten. Während Tarifbeschäftigte weiterhin ein Weihnachtsgeld bekommen, wurde diese Leistung vor Jahren in Baden-Württemberg abgeschafft. Auch bei der Arbeitszeit nähern sich die Welten nicht an, sondern bewegen sich eher auseinander. In zahlreichen Bundesländern arbeiten Beamte länger als Tarifbeschäftigte, was in der öffentlichen Debatte selten Erwähnung findet. Die Erzählung vom bequemen Berufsleben hält einer nüchternen Betrachtung kaum stand.

Warum der Staat auf Verlässlichkeit angewiesen ist

Gern wird argumentiert, man könne viele Bereiche des öffentlichen Dienstes problemlos auf tarifliche Strukturen umstellen. Doch diese Vorstellung übersieht, dass unser Gemeinwesen auf verlässliche Abläufe angewiesen ist. Schulen müssen unterrichten, Verwaltungen müssen arbeiten, Justiz und Polizei müssen handlungsfähig bleiben, unabhängig davon, wie angespannt der Arbeitsmarkt gerade ist. Der Staat kann es sich nicht leisten, dass zentrale Bereiche wegen Wechseln, Arbeitskämpfen oder kurzfristigen Personalentscheidungen stillstehen. Der Beamtenstatus dient daher weniger einzelnen Beschäftigten als vielmehr dem öffentlichen Interesse.

Natürlich ist das System nicht perfekt. Auch Beamte wünschen sich bessere Bedingungen, faire Besoldung und moderne Strukturen. Gerade deshalb ist es wichtig, die Diskussion zu versachlichen. Wer den Beamtenstatus kritisiert, sollte auch die Gegenleistung sehen, die diese Berufsgruppen erbringen: Sie verzichten auf Rechte, die für Angestellte selbstverständlich sind. Sie tragen Verantwortung, die sich nicht einfach abwählen lässt. Und sie sichern staatliche Aufgaben, die ohne verbindliche Strukturen nicht zuverlässig erfüllt werden könnten.

Ein Blick in das Schulwesen macht das sichtbar. Dort wird heute intensiv darüber gestritten, wie man genügend Personal gewinnt, wie man Stabilität sichert und wie man Abwanderung verhindert. Viele Lehrkräfte, die nicht verbeamtet sind, können mit kurzer Frist kündigen oder in ein anderes Bundesland wechseln, das bessere Bedingungen bietet. Der Unterrichtsausfall, der dadurch entsteht, ist für die Kinder und Eltern spürbar. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, Verlässlichkeit im öffentlichen Dienst zu bewahren. Nicht weil ein Bereich wichtiger wäre als der andere, sondern weil alle Bereiche für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendig sind.

Die Debatte über das Beamtentum darf gerne kritisch sein, aber sie sollte vollständig geführt werden. Der Beamtenstatus ist nicht das Problem, sondern ein Bestandteil der Lösung. ER schafft Bindung, Verantwortung und Verlässlichkeit. Und er schützt genau das, was viele Menschen im Alltag als selbstverständlich betrachten: dass der Staat funktioniert.

Gemeinsam stark: Justiz funktioniert nur im Miteinander

Dabei ist ebenso klar, dass der öffentliche Dienst insgesamt nur deshalb tragfähig bleibt, weil Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte gemeinsam wirken. Viele unverzichtbare Aufgaben liegen in den Händen tariflich Beschäftigter, die täglich dieselbe Verantwortung tragen und denselben Belastungen ausgesetzt sind. Gerade deshalb braucht es gute Arbeitsbedingungen für alle Berufsgruppen. Ein verlässlicher Staat entsteht nicht durch Statusfragen, sondern durch die Menschen, die ihn tragen.

Gerade deshalb sollten wir innerhalb der Justiz vermeiden, künstliche Gegensätze aufzubauen. Der öffentliche Dienst hat genug Herausforderungen, um nicht auch noch interne Gräben zu vertiefen. Wertschätzung, Offenheit und gegenseitiger Respekt sind kein Luxus, sondern Voraussetzung für ein gesundes Miteinander. Wenn sich jemand bewegen muss, dann beginnen wir als DJG-Mitglieder. Wir setzen bewusst ein Zeichen dafür, dass Kollegialität stärker ist als jede Statusdebatte – und dass wir den Rechtsstaat gemeinsam tragen.

Dr. Pierre Holzwarth
Landesvorsitzender DJG-BW

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