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SEB Mittwoch, 27. Mai 2026 von SEB

JWM: Amtshilfe am Limit:

Justizwachtmeisterdienst braucht verlässliche Personalstärkung

Der Justizwachtmeisterdienst ist eine unverzichtbare Stütze des Justizbetriebs in Baden-Württemberg. Ob Einlasskontrollen, Vorführungen, Sitzungsdienste, Aktenumlauf, Postabtrag, Unterstützung bei Großverfahren oder Sicherheitsaufgaben in Gerichtsgebäuden: Ohne die Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst kann der tägliche Dienstbetrieb an vielen Gerichten nicht verlässlich aufrechterhalten werden. Zugleich zeigt sich seit Jahren, dass die Belastung steigt, während das Personal vielerorts nicht ausreicht.

Amtshilfe darf kein Dauerzustand werden

Die zunehmende Amtshilfe macht die angespannte Lage besonders deutlich. Werden Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister kurzfristig an andere Dienststellen abgeordnet, um dort Großverfahren, Sicherheitslagen oder personelle Ausfälle abzusichern, entstehen an den abgebenden Gerichten neue Lücken. Die Folge sind zusätzliche Belastungen, kurzfristige Dienstplanänderungen, Überstunden und wachsende Risiken für einen geordneten und sicheren Dienstbetrieb.

Personalplanung muss sich am Bedarf orientieren

Die DJG-BW fordert deshalb eine realistische und dauerhafte Personalplanung für den Justizwachtmeisterdienst. Neue Stellen dürfen nicht nur symbolisch geschaffen werden, sondern müssen dem tatsächlichen Bedarf der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden entsprechen. Sicherheit in Gerichtsgebäuden darf nicht gegeneinander abgewogen werden. Der Dienstherr ist gefordert, die personelle Ausstattung spürbar zu verbessern, Nachbesetzungen zu beschleunigen und das Berufsbild attraktiver zu machen.

Vollständiger Bericht folgt

Der vollständige Bericht mit einer ausführlichen Einordnung der aktuellen Situation, den Folgen für die Heimatdienststellen und den Forderungen der DJG-BW wird in der kommenden Mitgliederzeitschrift veröffentlicht.

Sebastian Schmidt
komm. Vorsitzender
FB Justizwachtmeister

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