Telefonische Krankschreibung kommt dauerhaft


Telefonische Krankschreibung kommt
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit In Zukunft sollen sich Beschäftigte dauerhaft telefonisch krankschreiben lassen können. Anders als noch während der vergangenen Corona-Pandemie soll das künftig nicht mehr nur für Atemwegserkrankungen gelten. Vielmehr sollen Ärzte ihre Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, künftig nach einer telefonischen Beratung krankschreiben können. Allerdings unter einer grundlegenden Bedingung:
Die telefonische Krankschreibung soll nur für Patienten gelten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind. Geregelt werden soll das künftig im neuen "Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)".
Sinnvolle Entlastung der Praxen
In der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung bereits erprobt (damals noch ausschließlich für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege litten). Ende März 2023 war die Sonderregelung ausgelaufen. Sie habe sich in der Praxis aber als sinnvolle Entlastung der chronisch überfüllten Arztpraxen erwiesen und soll daher auch künftig wieder, und dann unbefristet, möglich sein. Wie genau die Regelung in Zukunft aussieht, soll der Gemeinsame Bundesausschuss erarbeiten. Spätestens zur nächsten Erkältungssaison sollen telefonische Krankschreibungen dauerhaft möglich sein.
Quelle:
Franziska Kowalski, Volljuristin
Bund-Verlang, Frankfurt am Main