Schnellverfahren

RR Freitag, 2. Juli 2021 von RR

Beschleunigte Verfahren ausweiten

Justizministerin Marion Gentges (CDU) will Schnellurteile im ganzen Land

Nach dem Willen von Justizministerin Marion Gentges (CDU) sollen im ganzen Land Kleinkriminelle innerhalb von 24 Stunden vor einem Richter landen. Lange Wartezeiten zwischen vermeintlicher Tat und Verhandlung ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Der mutmaßliche Täter weiß für lange Zeit nicht, was auf ihn zukommt, die Gerichte müssen sich mit lang zurückliegenden Sachverhalten auseinandersetzen.

Kurzer Prozess im Gerichtssaal

Zwar gibt es diese „kurzen Prozesse“ im Gerichtssaal erst als Modellprojekte in Stuttgart, Mannheim und Freiburg. Doch Justizministerin Gentges möchte das in der gesamten Justiz Baden-Württemberg umsetzen. Sie ist der Meinung, dass Strafen unmittelbarer folgen sollen und somit Nachdruck hinterlassen. Mit den zügigen Urteilen, viele davon fallen am nächsten Tag, will die Justiz vor allem den zeitraubenden und kostspieligen Ablauf vergangener Zeiten bei kleineren Delikten umgehen. Schnelle Entscheidungen sollen nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern auch Opfer, Zeugen und selbst die Täter entlasten. Justizministerin Gentges: „Vor allem bei jüngeren Tätern ist es pädagogisch sinnvoll, dass zwischen Tat und Verurteilung kein längerer Zeitraum liegt.“ Von den 183 Verfahren des Pilotprojekts (bis 15.02.2021) wurden laut Ministerium 130 am Tattag oder einen Tag später verhandelt, 95 Täter wurden zu Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt. In 125 Fällen wurde kein Rechtsmittel eingelegt.

Erforderliches Personal

Allerdings braucht es für diese Form der Justiz im Zeitraffer stets auch jemanden von der Staatsanwaltschaft, einen Richter oder eine Richterin, einen Protokollanten und mindestens einen Justizwachtmeister oder eine -meisterin. „Rollt man es flächendeckend aus, braucht man auch entsprechend Personal“, so Gentges.

Aus Sicht der Gewerkschaft

Im Sinne einer vertrauenswürdigen Justiz und deren Rechtsprechung darf ein schnelles Verfahren nicht zu einem schludrigen Verfahren werden. Damit wäre niemandem geholfen und das Vertrauen in die Justiz würde schwinden.
Dass der Erfolg solcher schnellen Verfahren mit der Personalausstattung steht oder fällt, liegt auf der Hand. Uns ist aufgefallen, dass die neue Justizministerin Gentges gegenüber den Medien zwar Berufsgruppen nennt, die bei der flächendeckenden Einführung der Expressverfahren personell aufgestockt werden müssen – doch von Servicekräften war nicht die Rede!
Wir werden uns dagegen wehren, dass Personalmehrung an einem Fleck zum Abzug von Personal am anderen führt. Schließlich stellen wir fest, dass die Justiz Baden-Württemberg nach wie vor zum Spielball der Landespolitik wird. Weil wir einen sogenannten Personenhaushalt haben, können Einsparungen nur mit Reduzierung von Personal erreicht werden.

Und wie spart man in der vergangenen Jahren Personal in der Justiz Baden-Württemberg? Richtig! Eine Reform jagt die andere, immer mit dem Ziel, Personal einzusparen. Und zwar im Servicebereich. Im Gegenzug werden immer mehr Stellen im gehobenen und höheren Dienst ausgewiesen. Und gleiche Arbeit wird zwischen Studierten und Nichtstudierten aufgeteilt.
Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass die Studierten bis A 11 besoldet werden und die Nichtstudierten bis A 9 Z. So ist das bei den Gerichtsvollziehern. Eine Hausfrau würde hier zu Recht die Frage stellen: „Wo soll da gespart werden?“

Moderne Justiz mit modernem Personalmanagement

Das Personal im Servicebereich ist schon seit Jahren auf Kante genäht. Und die Arbeit in der Justiz Baden-Württemberg macht krank. Auffallend ist, dass die Krankenfehlzeiten im Servicebereich hoch sind und sukzessive zunehmen. Auffallend ist ferner, dass immer mehr Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes nach Besuch beim Amtsarzt dienstunfähig geschrieben werden. Auffallend ist weiter, dass gerade im Servicebereich Urlaubstage verfallen und horente Mehrarbeitsstunden geleistet werden. Von Fürsorge gegenüber Menschen, die in der Justiz arbeiten keine große Spur.

Die Personalplanung, sofern sie ansatzweise überhaupt als modern bezeichnet werden kann, baut auf Pebb§y-Erhebungszahlen, die vor 18 (!!) Jahren erhoben wurden. Ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber Justiz Baden-Württemberg. In allen anderen Berufsgruppen gibt es wesentlich jüngeres und verlässlicheres Zahlenmaterial. Ein Schelm, der Böses dabei denkt und mutmaßt, dass erheblich Personal im Servicebereich fehlt. Gerade in dem Bereich, der ausschließlich aufgrund seiner Aufgaben prädistiniert ist, von Softwarelösungen wegrationalisiert zu werden. In dem Bereich, in dem Menschen arbeiten und ein Einkommen beziehen, das am Ende des Monats nicht reicht, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, die Familie zu ernähren und den Kindern einen Weg in eine bessere Zukunft zu bereiten. Und in dem Bereich, wo Menschen, die mindestens 39 Stunden in der Woche arbeiten und am Monatsende staatliche Transfers aus Sozialhilfe und Hartz IV beziehen müssen. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich und mittleren Dienst können sich Wohnungen in Ballungszentren nicht mehr leisten. Andererseits benötigen sie hohe finanzielle Mittel für Fahrtkosten, um von einer bezahlbaren Wohnung im Außenstadtbereich oder ländlichen Raum zur Arbeit zu gelangen.

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