Beamte nicht verschont
Landesregierung spart bei Beamten
Beamtinnen und Beamte doch nicht verschont
Wenn unsere Landesregierung erklärt, dass Beamtinnen und Beamte im kommenden Jahr von Einsparungen verschont bleiben, ist das nur die halbe Wahrheit. Unsere Kolleginnen und Kollegen im Justiztwachtmeisterdienst sind Uniformträger. Als solche sind sie verpflichtet im Dienst eine Uniform zu tragen. Zur Beschaffung dieser Dienstkleidung erhalten sie einen finanziellen Zuschuss.
Früher nannte man es Ausbeutung
Seit 2016 beträgt dieser Zuschuss unverändert 257,64 Euro im Jahr. Bis heute haben sich die Preise für diverse Teile der Dienstkleidung um durchschnittlich 27,5 Prozent (!!) erhöht.
Das liebe Kolleginnen und Kollegen ist definitiv eine Sparmaßnahme. Wir sind der Meinung, dass sich das nicht gehört. Es sind immer wieder die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen, die die Haushaltslöcher stopfen sollen. Wenn ein Arbeitgeber Mitarbeiter verpflichtet Uniform zu tragen, muss er dafür sorgen, dass Dienstkleiderzuschüsse so angehoben werden, wie sich die betreffenden Kleidungsstücke verteuern. Nicht mehr – aber auch nicht weniger!
Wir fordern Justizministerin Gentges auf, den jährlichen Zuschuss ab 2022 um 30 Prozent anzuheben und für die vergangenen fünf Jahre eine Einmalzahlung von 70,00 Euro zu gewähren. Ansonsten sehen sich Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister in ihrem schwierigen Job zu Recht als Sparschwein der Justiz Baden-Württemberg.