Tarifecke

RR Mittwoch, 4. November 2020 von RR

Tarifergebnis Tarifangehörige des Bundes und der Kommunen

Nicht jedes Tarifergebnis gilt für alle!

Es häufen sich Anfragen von Tarifangehörigen aus der Landesjustiz. Fragen wie: „Wann wird der Corona-Bonus ausbezahlt?“ oder „Darf ich jetzt ein e-Bike leasen?“ oder aber „Bekomme ich auch mehr Weihnachtsgeld?“ werden an uns herangetragen. Liebe Tarifangehörige aus der Landesjustiz.

TV-L gilt in der Landesjustiz

Das jüngst in den Medien veröffentlichte Tarifergebnis betrifft ausschließlich Tarifangehörige des Bundes und der Kommunen. Die Angestellten der Landesjustiz sind ausschließlich vom TV-L betroffen. Dieser hat Gültigkeit bis ins nächste Jahr. Deswegen werden dort im Laufe des kommenden Jahres die Tarifverhandlungen aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass der Tarifabschluss für Bund und Kommunen Signalwirkung auf die Verhandlungen zum TV-L hat. Interessant ist, dass Verdi seine hartnäckige Weigerung, das e-Bike Leasing für Angestellte zuzulassen, auf Kommunalebene aufgegeben hat. Wir setzen uns dafür ein, dass es ebenfalls einen Corona-Bonus geben und Radleasing ermöglicht wird, eine Weihnachtsgelderhöhung gibt und natürlich ein ordentliches Plus im Geldbeutel.

Dieser Tarifabschluss gilt ausschließlich für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen (TVöD). Gemeinsame Tarifverhandlungen (TV-L) für die Beschäftigten Bund, Länder und Kommunen wurden bisher von den Arbeitgebern abgelehnt. Früher gab es diese gemeinsamen Verhandlungen.

Systemrelevant und gesellschaftlich wertvoll

Die Arbeitgeber wurden von den Arbeitnehmervertretern (verdi und dbb) gebeten, die Entgeltordnung bei den Tarifverhandlungen Bund und Kommunen mit zu verhandeln. Das wurde von den Arbeitgebern abgelehnt.

Der Tarifabschluss TV-L (also für die Beschäftigten bei der Justiz) gilt noch bis September 2021. Dann gibt es neue Verhandlungen.

Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts, sprich die geforderten Höhergruppierungen: Es wurden nun wieder vermehrt Anträge auf Höhergruppierung bei den entsprechenden Verwaltungen gestellt. Diese wurden ablehnend beschieden. Der Standpunkt der Verwaltungen ist: Das BAG-Urteil zielt auf eine Einzelfallentscheidung ab.

Es wird wohl die Aufgabe der Gewerkschaften sein, Höhergruppierungen über die Politik einzufordern, sollten die öffentlichen Arbeitgeber aufgrund der richtungsweisenden und gerichtlichen Entscheidungen, keine Einsicht zeigen und nicht einlenken. Es wäre ein Stück Wertschätzung für die hervorragende Arbeit der Tarifangehörigen in der Landesjustiz. Eine Arbeit, die systemrelevant und gesellschaftlich wertvoll ist. Dies werden wir für unsere Mitglieder mit allen Mitteln und aller Entschiedenheit fordern.

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