Ladestrom

Reinhard Ringwald Mittwoch, 2. Dezember 2020 von Reinhard Ringwald

E-Zweiräder dürfen kostenlos in den Dienstellen aufgeladen werden

Kostenlose Abgabe von Ladestrom

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (FM) empfohlen, den eigenen Bediensteten das kostenlose Laden von E-Zweirädern (Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs) am Ort der Dienststelle zu ermöglichen.

Abgabe von Ladestrom wird nicht besteuert

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr am 7. November 2016 (BGBl. I Seite 2498) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Ladestrom für das Aufladen von E-Kraftfahrzeugen – inklusive E-Bikes und S-Pedelecs – steuerfrei überlassen. Diese Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Auf Initiative des FM wurde auf Bund-Länder-Ebene ergänzend entschieden, dass auch die Abgabe von Ladestrom an die Beschäftigten für das Aufladen verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug zugelassener Pedelecs nicht besteuert wird.

Verwaltungsaufwand wäre zu hoch

Vor diesem Hintergrund hat das FM geprüft und festgestellt, dass die unentgeltliche Abgabe von Ladestrom für E-Zweiräder an die Bediensteten auch mit den haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes vereinbar ist. Das Gebot der rechtzeitigen und vollständigen Einnahmeerhebung nach § 34 Landeshaushaltsordnung (LHO) wird von § 7 LHO flankiert, wonach der mit der Erhebung verbundene Verwaltungsaufwand nicht höher sein darf als die Einnahme selbst. Da die Kosten für die Ladung der Akkus von E-Zweirädern weit unter dem notwendigen Verwaltungsaufwand liegen, kann nach Prüfung des FM aus haushalterischen Gesichtspunkten von einer Entgelterhebung abgesehen werden. Der Aufwand würde bei Weitem den zu erzielenden Ertrag übersteigen.

Im Interesse der nachhaltigen Mobilität empfehlen wir, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Beschäftigten über das neue Angebot zu informieren.

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