Tarifergebnis 2019

RR Donnerstag, 7. März 2019 von RR

Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf Beamte übertragen

Tarifergebnis in Kurzform

Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht.

Insgesamt 8 Prozent!

Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 %. Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).

Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) beziehungsweise auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die Tarifgemeinschaft der Länder (ohne Hessen) nicht nachkommen.

Arbeitgeber wollten Verschlechterung

In den Verhandlungen hatte die TdL eine massive Gegenforderung gestellt. Sie wollte den sogenannten Arbeitsvorgang neu definiert haben. Das klingt harmlos, hätte es aber in sich gehabt und zu einer spürbar schlechteren Eingruppierung für unzählige Beschäftigte geführt. Mit ihrem Vorhaben wollte die TdL die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts korrigieren.
Über zwei Runden hinweg haben die Arbeitgeber diese massive Verschlechterung ultimativ gefordert und mit dem Abbruch der Verhandlungen gespielt. Letztlich aber haben sie eingesehen, dass hier keinen Zoll breit von einer Ablehnung zurückgewichen wurde.

Nun muss dieses Ergebnis
noch auf die Beamten und Beamtinnen der Länder
zeit- und inhaltsgleich übertragen werden.

Hierfür wird die Deutsche Justizgewerkschaft weiterkämpfen.

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