Digitalisierung

RR Montag, 5. August 2019 von RR

Anforderungen verschieben sich im Laufe der Digitalisierung

Digitalisierung

Ist Ihnen geläufig, dass sich die ständige Diskussion, ob eine Dienststelle in der Landesjustiz im Unterstützungsbereich über- oder unterbesetzt ist, auf statistisch erhobene Zahlen aus dem Jahr 2002 !! stützt. Also auf Zahlen, die bereits über 17 Jahre alt sind. Wir reden von der letzten aber aktuell geltenden Pebb§y Erhebung für den Unterstützungsbereich.

Zahlen aus einer Zeit, in der völlig anders gearbeitet wurde

Und zwar in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Man sollte doch annehmen, dass den Personalführenden, die auch für die Gesundheit und Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind, die Alarmglocken klingeln müsste. Wie unverantwortlich ist es, aktuell den Personaldeckungsgrad einer jeden Dienststelle nach statistischen Erhebungen einzuschätzen, die vor 17 Jahren ermittelt wurden. Also zu einer Zeit, in der völlig anders gearbeitet wurde, es andere Strukturen im Unterstützungsbereich gab, es andere Arbeitsmittel und Fachanwendungen gab, es andere Verfahrenshäufungen gab und es eine Zeit gab, in der die Justiz und ihre Mitarbeiter nicht von einer Reform zur nächsten gehetzt wurden.

Verlässliche und aktuelle Zahlen müssen her

Eine neue und verlässliche Erhebung im Unterstützungsbereich, egal ob sich die ausgewerteten Zahlen auf Pebb§y stützen oder eine andere wissenschaftliche Erhebungsmethode: entweder wird Personalüberhang bestätigt, dann haben wir wenigstens aktuelle Fakten oder aber es fehlt Personal. Letzteres vermuten viele Verwaltungsleiter in den Dienststellen und sie wissen, dass der aktuelle Arbeitsmarkt nicht den Nachwuchs hergibt, den die Dienststellen gerne hätten.

Fakt ist auch: je mehr digitalisiert wird, desto mehr verschieben sich die Anforderungen an Berufsbilder in der gesamten Justiz. Vor allem im Unterstützungsbereich.

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