Beamte im toten Winkel
Beamte nach dem Leistungsprinzip bezahlen bringt mehr qualifizierten Nachwuchs
Beamte im toten Winkel
Wetten, dass es auch bei den Ländern demnächst zu einem Tarifabschluss kommt? Und dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften etwa dort treffen, wo man sich vor einem Jahr bei Bund und Kommunen traf? Ohne jedoch die Marke – 7,5 Prozent bei 30 Monaten Laufzeit – ganz zu erreichen? Es würde zu jenem Tarifgeschehen passen, das seit Jahren zu beobachten ist.
Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst
Am besten schließen Metall und Chemie ab. Es folgt der öffentliche Dienst – erst Bund und Kommunen, dann die Länder. Und dann kränkelnde Branchen wie der Einzelhandel.
Daran ist im Prinzip nichts auszusetzen. Die Tarifautonomie hat sich bewährt. Sie hat jedoch einen Haken. Mächtig sind diejenigen, ohne die nichts geht. Wenn sie denn streiken dürfen. Ist dies nicht der Fall, tut sich das System schwer. Beamte sind für den Staat unersetzlich. Dennoch spielen ihre Bedürfnisse im Tarifstreit kaum eine Rolle. Weil Verdi mit ihnen keine Drohkulisse aufbauen kann. Weil sie es nicht sind, deren Stimme zählt.
Nach Leistungsprinzip bezahlen
Im Ergebnis kommen Tarifergebnisse heraus, die mit dem Beamtenrecht inkompatibel sind. Weil sie beispielsweise eine soziale Komponente enthalten, die laut einen Urteil des Verfassungsgerichts nicht auf Beamte übertragen werden darf. Die Frage sei erlaubt, ob die Orientierung an den Tarifergebnissen dann noch Sinn macht. Oder ob es nicht besser wäre, neue Wege zu gehen. Und die Beamten nach dem Leistungsprinzip zu bezahlen, das immerhin zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt. So könnte es auch gelingen, qualifiziertes Personal zu finden – zu Konditionen, die der freien Wirtschaft ebenbürtig sind.
Staatsanzeiger: Ausgabe 5/2019
Von Schwarz, Michael