Mehr Geld für Landesbeamte

Übernahme Tarifergebnis für Landesbeamte

17.03.2017 - Die Landesregierung hat mit dem BBW - Beamtenbund Tarifunion und dem Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. am Freitag (17. März 2017) eine Vereinbarung zur Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2017 und 2018 auf die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger geschlossen.

Die Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor:

  • Das Tarifergebnis von 2 Prozent im Jahr 2017 und 2,35 Prozent in 2018 wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten Beamtinnen und Beamte mit einer Besoldung von unter 3.750 Euro mindestens 75 Euro monatlich mehr. Zusätzlich gibt es in 2018 einen strukturellen BW-Bonus von 0,325 Prozent, der die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe abbildet.

  • Es gibt in beiden Jahren nach den Besoldungsgruppen gestaffelte zeitliche Verschiebungen von 2 Monaten bis zur Besoldungsgruppe A 9, 4 Monaten für A 10 und A 11 sowie 5 Monaten ab der Besoldungsgruppe A 12.

  • Die abgesenkte Eingangsbesoldung soll zum 1. Januar 2018 wieder vollständig angehoben werden. Sie gilt damit auch für die Beamtinnen und Beamten, die bereits im Landesdienst stehen.

Tragfähiger Kompromiss

Beamtenbund-Chef Volker Stich und Matthias Grewe, Vorsitzender des Vereins der Richter und Staatsanwälte, sprechen von einem tragfähigen Kompromiss. Die Beschlussgremien beider Organisationen hätten am Donnerstag (16. März 2017) nach eingehender Beratung der Einigung mit dem Land ihre Zustimmung erteilt. Es sei zwar zu bedauern, dass die Übernahme des Tarifergebnisses in den Jahren 2017 und 2018 erneut zeitlich verzögert erfolge. Dennoch setze die Landesregierung mit der Besoldungsanpassung 2017/2018 ein Zeichen zum Attraktivitätserhalt der Beamtenbesoldung. Beamtenbund und Richterbund hätten zwar die „zeit- und wirkungsgleiche“ Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten und Versorgungsempfänger gefordert, sagte Stich, betonte aber zugleich, dass man diesem Ziel mit der vorliegenden Einigung nahe gekommen sei. Immerhin werde das Tarifergebnis sowohl linear wie auch in seiner sozialen Komponente „eins-zu-eins“ auf die Beamten übertragen. Als besonderen Erfolg ihrer Organisationen bezeichneten Stich und Grewe den BW-Bonus in Höhe von 0,325 Prozent, den ab 2018 alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und die Versorgungsempfänger erhalten. Vor diesem Hintergrund sei es zu vertreten, dass Baden-Württemberg die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zeitlich gestaffelt verschiebe.

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