Gerichte sicherer machen

Gerichte sicherer machen

20.04.2017 - Gerichte sind wichtige Einrichtungen einer Demokratie und eines Rechtsstaats. Deshalb müssen sie für jeden zugänglich sein. Offene Gerichte stehen bei Bürgerinnen und Bürgern für Transparenz und Offenheit. Eine wichtige, vertrauensbildende Maßnahme in unserer Gesellschaft.

Unnötige und vorhersehbare Gefahren vermeiden

Eine offene Justiz darf nicht bedeuten, dass wir den Menschen, die uns Vertrauen entgegenbringen mit einer unsicheren Sicherheitslage alleine lassen. Justizmitarbeiter, Besucher und Prozessbeteiligte müssen in den Justizgebäuden noch besser geschützt werden.

Gegenwärtig ist das nur unzureichend gewährleistet. Wir von der Deutschen Justiz-Gewerkschaft in Baden-Württemberg fordern und setzen uns energisch dafür ein, dass es wichtig ist zu wissen, wer sich in den Justizgebäuden des Landes aufhält. Wir müssen sicherstellen, dass keine Gegenstände in die Gebäude der ordentlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Fachgerichtsbarkeiten getragen werden, die für Menschen gefährlich werden können.

Wir fordern, dass unnötige und vorhersehbare Gefahrenlagen noch wesentlich besser vermieden werden. Neben den technischen und baulichen Verbesserungen in den Justizgebäuden sehen wir es als dringend notwendig an, dass mehr Stellen für Justizwachtmeister bewilligt werden.

Mehr Personal dringend notwendig

Nach Personalbedarfsrechnungen der Landesjustiz fehlen hunderte von Justizwachtmeistern, um unsere Gerichte im Land sicherer zu machen. Es darf nicht sein, dass täglich praktisch jeder in Gerichtsgebäude gehen kann, ohne dass man weder von seinem Aufenthalt im Gebäude weiß noch darüber informiert ist, was er ins Gebäude mitbringt und beim Verlassen des Gebäudes darin deponiert hat. Das Justizministerium in Baden-Württemberg würde schon gerne mehr Justizwachtmeister ausbilden. Doch bremst die Landesregierung diese überaus wichtige Maßnahme zur Stärkung der Demokratie unter dem Deckmantel der Haushaltsmittel bewusst aus. „Bei uns passiert eh nix“, ist nur eine Aussage von Regierungsmitgliedern, die zu hören ist.

Im Haushaltsjahr 2017 wurden „nur“ 21 neue Stellen für Justizwachtmeister bewilligt. Unter Berücksichtigung der justizinternen Personalbedarfsrechnung sind diese 21 Stellen ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn die Landesregierung für den Doppelhaushalt 2018 / 2019 nicht deutlich mehr Stellen für den Justizwachtmeisterbereich bewilligt, untergräbt sie selbst die wichtigste Säule in unserer Demokratie. Dass ein sehr hoher Bedarf an Sicherheit durch Justizwachtmeister durch die Behördenvorstände in der Landesjustiz gefragt ist, zeigen die ins Uferlose wachsenden Über- und Mehrarbeitsstunden der Justizwachtmeister. Wohl gemerkt: in dieser enormen Beanspruchung sind keine Zeiten für Einlasskontrollen enthalten! Denn dafür haben die Justizwachtmeister keine Zeit. Traurig – aber wahr.

Landesregierung will Sicherheit zum billigsten Tarif

Die Landesregierung von Baden-Württemberg schämt sich nicht, Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister für ihren Job, der uns mehr Sicherheit bringt und im äußersten Fall mit ihrem Leben gewährleistet wird, in den untersten Besoldungsgruppen zu bezahlen! Das liebe Landesregierung hat nichts, aber auch gar nichts mit Fürsorgepflicht und angemessener Alimentation zu tun.

Reinhard Ringwald
Landesvorsitzender DJG-BW

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