Besoldung

Bezahlung nach Justitia?

04.12.2017 - In der letzten Ausgabe unserer Info:Thek und in einer weiteren E-Mail danach, haben wir Sie darüber unterrichtet, dass aufgrund einer aktuellen gerichtlichen Entscheidung die nicht zeitgleiche Gewährung einer Besoldungserhöhung gegen geltendes Recht verstößt.

Deswegen hat Frau Finanzministerin Sitzmann in einem Schreiben an alle Beamtinnen und Beamten des Landes schriftliche Aufklärungsarbeit geleistet und sich gelobt, wie toll das sei, nun eine Lösung gefunden zu haben, dass niemand schlechter da steht, als bei der „rechtlich unzulässigen“ Gewährung der Besoldungserhöhung.

Angemessene Alimentierung

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Ich meine, dass wir als Staatsdiener, die wir für unsere gesamte Arbeitskraft, die wir dem Land zur Verfügung stellen, eine angemessene Alimentierung erwarten dürfen. Eine Alimentierung, die nicht hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück bleibt. Und wenn uns dann die politischen Entscheidungsträger jahrelang mit einer rechtlich unzulässigen Besoldungserhöhung abspeisen, was bitte, soll da löblich sein? Mit etwas mehr Weitsicht hätten gerade Frau Sitzmann und Herr Kretschmann einen anderen Weg gehen können. Deren Verhalten lässt beinahe den Schluss zu: „Wir machen das, wie wir wollen. Wo kein Kläger, da kein Richter.“

Verführerische Einmalzahlungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die neuerliche Gerichtsentscheidung muss uns zur Vorsicht mahnen. Wenn nun sämtliche Tarifabschlüsse, die, in welcher Höhe auch immer, auf die Beamtenschaft im Land zeitgleich für alle Besoldungsstufen übernommen werden, bleiben die Beamtinnen und Beamten gerade im mittleren Dienst auf der Strecke. Gerade in Ballungszentren knapst diese Einkommensgruppe nahe, sehr nahe an der Grundsicherung. Und das bei mindestens 41 Wochenstunden Arbeit. Hätten die politischen Entscheidungsträger Weitsicht gehabt, gäbe es schon lange keine „verführerische“ Einmalzahlungen, sondern eine prozentual höhere Besoldung im mittleren Dienst. Denn nur davon haben diese Geringverdiener etwas. Deren Gehalt wäre schon Jahre lang angemessen gestiegen und die Pension würde angemessen mitwachsen. Alles andere ist durchschaubare Augenwischerei und bringt nur einem etwas: dem Land. Es spart wie immer bei den treu ergebenen Beamtinnen und Beamten.

Form des Miteinanders

Ich bin der Meinung, dass es nicht Sache der Gerichte sein darf, die Entlohnung von Arbeitnehmern „festzulegen“. Kann nicht ein Arbeitgeber mit einer fairen Bezahlung der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter viel dazu beitragen, dass sie bei ihm gerne zur Arbeit kommen, gerne für ihn arbeiten und sich gerne mit ihm identifizieren? Ist das tatsächlich so schwer, eine Form des Miteinanders zu finden, ohne dass immer wieder Gerichte angerufen und entscheiden müssen?

Ihr Reinhard Ringwald
Landesvorsitzender DJG-BW

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