Verfassungsklage

BBW-Beamtenbund Tarifunion macht Ernst

Reinhard Ringwald Samstag, 29. September 2018 von Reinhard Ringwald

Landesbund rügt Nachtragshaushalt

Beamtenbund kündigt eine Verfassungsklage an

Der Beamtenbund zeigt sich frustriert über die Landesregierung und deren Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2018/2019. Dieser sieht Mehrausgaben in Höhe von rund zwei Milliarden Euro im Vergleich zum Doppeletat vor. „Wir sind sehr enttäuscht darüber. Trotz eines Haushaltsüberschusses von 2,8 Milliarden Euro wird nichts für den öffentlichen Dienst getan.

Haushaltsüberschuss

Obwohl dort die Nachwuchssorgen immer größer werden“, sagte Landesbund-Chef Kai Rosenberger unserer Zeitung. Zuvor hatte er zahlreiche Gespräche mit Regierungsvertretern geführt. Trotz anderslautender Signale, die er während des gesamten Jahres wahrgenommen habe, habe Grün-Schwarz „weder die Notwendigkeit noch die Dringlichkeit erkannt, Mittel zur Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Dienst bereitzustellen“ – obwohl es dem Land finanziell gut gehe wie nie zuvor.

Jetzt und in Zukunft

Der Beamtenbund setzt sich nicht nur für eine kürzere Wochenarbeitszeit ein, denn die Beamten müssen 41 Stunden arbeiten, die Tarifkräfte aber 39,5 Stunden. Die Mehrausgaben von jährlich 427 Millionen Euro bei einer 40-Stunden-Woche (inklusive Lehrer) „wären jetzt und in Zukunft da“, sagt Rosenberger. Wichtiger noch: Er hält die Einkommen niedriger Besoldungsgruppen wie A5 und A6 bei zwei oder mehr Kindern für verfassungswidrig – speziell in den Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten. Gemeint sind etwa Justizwachtmeister im Gericht, Einsteiger in der Finanzverwaltung

Existenzminimum

und die Verwaltung im mittleren Dienst. Das von Karlsruhe aufgestellte Abstandsgebot von 115 Prozent des sozialhilferechtlichen Existenzminimums wird speziell bei Beschäftigten verletzt, die von 2013 an verbeamtet wurden, was im Kern auf die abgesenkte Beihilfe zurückgeführt wird. Der Beamtenbund will nun mit betroffenen Staatsdienern in Kontakt treten und Anfang 2019 eine Verfassungsklage gegen die Besoldung von 2018 einreichen. Die Regierung habe ihm mitgeteilt: die Besoldung sei als verfassungskonform eingestuft worden.

Wir lassen uns nicht vertrösten

„Dann lassen wir das mal vom Gericht prüfen“, sagt Rosenberger. Sein Vorgänger Volker Stich hatte dafür ein Gutachten der Verwaltungswissenschaftlerin Gisela Färber aus Speyer anfertigen lassen. Er habe nach seinem Amtsantritt im Dezember 2017 gemeint, dass man erst miteinander reden müsse, sagt der Landesbund-Chef. Sein Eindruck sei gewesen, dass die Regierung verstanden hätte. Er habe aber zur Eile gedrängt. „Wir lassen uns nicht auf den nächsten Doppelhaushalt vertrösten.“ Erste Signale müssten in diesem Kalenderjahr gesetzt werden – dafür wäre der Nachtragshaushalt die letzte Möglichkeit gewesen. Er wolle sich später keine Versäumnisse vorhalten lassen, wenn sich die Konjunktur doch mal eintrüben sollte.

Quelle:
Stuttgarter Zeitung

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