Einkommensrunde 25/26

EKR_TV-L_2025_26_Signet_Forderung

„Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) wird mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelt. In der TdL sind, bis auf Hessen, alle Bundesländer organisiert. Der Tarifvertrag der Länder gilt somit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Bundesländer bis auf Hessen. Für Hessen wird ein eigenständiger Tarifvertrag verhandelt (TV-H).

TV-L

Unmittelbar gilt der TV-L nur für Tarifbeschäftigte, die Mitglied bei einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb (oder ver.di) sind. Mittelbar gilt er aber üblicherweise auch für die übrigen Arbeitnehmenden, weil in den Arbeitsverträgen häufig Bezug auf den TV-L genommen wird. Auf diese Weise betrifft er rund 3,5 Millionen Beschäftigte. Zusätzlich zum TV-L werden in dieser Einkommensrunde auch die Tarifverträge für Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende und dual Studierende im Landesdienst verhandelt.

Die Ergebnisse dieser Tarifverhandlungen sollen jeweils auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, sowohl beim Land als auch in den Kommunen. Das gilt ebenso für die entsprechenden Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Diese Übertragung ist allerdings nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen, sondern muss von den einzelnen Landesparlamenten per Gesetz beschlossen werden.

Nicht betroffen sind, neben den Beschäftigten des Landes Hessen, auch die Tarifbeschäftigten der Kommunen und des Bundes. Für letztere gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der ebenfalls 2025 neu verhandelt wurde.

Die letzten Tarifverhandlungen im Länderbereich fanden 2023/2024 statt. Mehr Informationen dazu gibt es hier (https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023-tvl).

Forderung

Entgelt:

• Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 7 Prozent, mindestens aber 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von 12 Monaten

• Erhöhung der Zeitzuschläge gemäß § 8 Abs. 1 TV-L um jeweils 20 Prozentpunkte und Errechnung auf der Basis der individuellen Stufe, mindestens jedoch der Stufe 3

• Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten

Auszubildende und Studierende:

• Übernahme der Auszubildenden und dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet und in Vollzeit im erlernten Beruf

• Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten, insbesondere: einheitliches Mindeststundenentgelt von 17 Euro im ersten Beschäftigungsjahr, 18 Euro im zweiten Beschäftigungsjahr und 19 Euro ab dem dritten Beschäftigungsjahr (Beginn ab dem ersten Arbeitsvertrag); Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten für jeden einzelnen Vertrag; Mindeststundenumfang von
40 Stunden pro Monat (Unterschreitung nur auf Antrag der Beschäftigten)

Erwartungen

Beschäftigte:

• Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West, insbesondere: Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit, Angleichung der Arbeitszeit an Unikliniken

• Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen im Länderbereich, insbesondere durch stufengleiche Höhergruppierung und Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulagen nach dem Vorbild des TVöD

• Mitgliedervorteilsregelung: ein zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder

• Einführung eines Sonderkündigungsrechts der Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 52 TV-L)

• Einstieg in Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung Länder

• Umsetzung der Verhandlungszusage zum TV EntgO-L aus 2019, insbesondere zur vollständigen Einführung der Paralleltabelle für tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten:

• Übernahme in Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung

• Mobilitätszuschuss als Wahlmodell: Übernahme des Deutschlandtickets oder Tankkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro

• Tarifierung der paxisintegriert dual Studierenden

Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger:

zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger der Länder und Kommunen

Wie funktoniert eine Einkommensrunde?

Wie entsteht ein Tarifvertrag?

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