FB Gerichtsvollzieher

Veröffentlichungen aus dem Fachbereich Gerichtsvollzieher

Auf dieser Seite finden Sie Veröffentlichungen speziell zum Fachbereich Gerichtsvollzieher. Wir befassen uns mit wichtigen Themen rund um den Beruf des Gerichtsvollziehers in der Justiz von Baden-Württemberg. In unregelmäßigen Abständen werden die textlichen Beiträge veröffentlicht. Und wenn Sie die App der DJG-BW nutzen erhalten Sie dort eine Push-Benachrichtigung, sobald es einen neuen Text gibt. Lesen können Sie die Texte natürlich auch in der App.

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    Sicherheit

    Wir haben es erreicht: Das Land Baden-Württemberg übernimmt künftig die vollständige Sicherheitsausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Schutzmittel werden damit endlich zu dem, was sie sein müssen – Dienstmittel des Staates und keine private Vorsorge mehr auf eigene Kosten. Dieser Schritt ist das Ergebnis einer klaren Haltung, konsequenter Forderungen und einer öffentlichen Debatte, die wir als Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) maßgeblich angestoßen und geprägt haben.

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    Vollstreckungsvereitelung

    Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist eines der wirksamsten Mittel der Zwangsvollstreckung. Gleichzeitig ist sie besonders anfällig für Gestaltungen, mit denen Schuldner und ihr Umfeld versuchen, den Zugriff der Gläubiger zu vereiteln. § 850 h ZPO reagiert auf genau diese Problematik. Die Vorschrift soll verhindern, dass wirtschaftlich vorhandenes Arbeitseinkommen durch formale oder faktische Konstruktionen der Vollstreckung entzogen wird. Für Gerichtsvollzieher ist § 850 h ZPO daher kein Randthema, sondern ein wichtiges Instrument, um atypische Einkommenssituationen richtig einzuordnen und Hinweise für weitergehende Vollstreckungsmaßnahmen zu erkennen.

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    Vorbehalt

    Zahlungen „unter Vorbehalt“ sind dem Zivilrecht nicht fremd. Sie dienen dem Zweck, eine Leistung zu erbringen, ohne die zugrunde liegende Forderung endgültig anzuerkennen und sollen dem Leistenden die Möglichkeit offenhalten, den gezahlten Betrag später zurückzufordern. In vielen privatrechtlichen Konstellationen ist dieses Instrument anerkannt und sinnvoll, etwa zur Vermeidung von Verzug oder zur Abwendung weiterer Nachteile bei streitiger Rechtslage.

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