Die Sicherheitslage in den Gerichten und Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs ist seit Jahren angespannt. Noch schwerer wiegt jedoch, dass die Beschäftigten des Justizwachtmeisterdienstes, die tagtäglich für den physischen Schutz des Rechtsstaats verantwortlich sind, strukturell überlastet, fachfremd eingesetzt und institutionell nicht ausreichend anerkannt werden. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg macht deutlich, dass diese Entwicklung nicht nur die Beschäftigten selbst betrifft, sondern unmittelbar die Sicherheit der Justizgebäude und aller dort tätigen und anwesenden Menschen gefährdet.
Dieser Beitrag ist kein taktisches Positionspapier und keine externe Kommentierung, sondern eine persönliche Einordnung aus 15 Jahren gewerkschaftlicher Verantwortung. Wer über einen so langen Zeitraum Verantwortung in der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg getragen hat, blickt mit Erfahrung, aber auch mit Klarheit auf aktuelle Entwicklungen. Als Landesehrenvorsitzender der DJG-BW entsteht daraus ein freierer Blick, der jedoch nicht weniger ernsthaft ist. Die aktuelle TV-L-Tarifrunde überrascht nicht, sie ernüchtert. Vor allem aber birgt sie Risiken für den öffentlichen Dienst, für die Justiz und für das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Dienstherrn.
Gewerkschaften erfüllen eine klare Aufgabe: Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber Politik und Dienstherrn. Sie sind kein Selbstzweck und kein Instrument für Machtfragen oder Abgrenzungskämpfe. Umso wichtiger ist es, Entwicklungen offen einzuordnen, wenn dieses Grundverständnis in Frage gestellt wird. Genau dies ist zuletzt auf Bundesebene geschehen – mit Auswirkungen, die auch aus Sicht einer Landesgewerkschaft klar benannt werden müssen.
Die Diskussion über die Bezahlung von Richterinnen und Richtern hat eine wichtige Debatte angestoßen. Sie greift jedoch zu kurz, wenn sie an der Spitze der Justiz stehen bleibt. Denn die strukturelle Unterfinanzierung betrifft weite Teile der Justiz – insbesondere jene Berufsgruppen, die den täglichen Betrieb der Gerichte sicherstellen. Wer über den Zustand des Rechtsstaats spricht, muss deshalb den Blick auf die gesamte Justiz richten.
Über Beamtinnen und Beamte wird viel gesprochen. Über ihre Aufgaben deutlich seltener. In Talkshows und Kommentarspalten dominieren Begriffe wie „Privilegien“, „Pensionen“ oder „Unkündbarkeit“. Kaum thematisiert werden dagegen die Bedingungen, unter denen der Staat überhaupt arbeitsfähig bleibt. Der Beamtenstatus ist nicht nur ein arbeitsrechtlicher Rahmen, sondern ein Funktionsprinzip, das in vielen Bereichen von Verwaltung, Bildung und Justiz Stabilität des öffentlichen Lebens sichert.
In den vergangenen Wochen hat der Vorstand der DJG Baden-Württemberg eine Reihe intensiver Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolitik geführt. Bereits stattgefunden haben Treffen mit der FDP, der SPD sowie mit Bündnis 90/Die Grünen; die CDU hat für Ende Januar einen Gesprächstermin zugesagt. Diese Dialoge sind Teil eines kontinuierlichen Austauschs, den der Vorstand bewusst pflegt, um die Situation der Justiz und der bei uns vertretenen Berufsgruppen unmittelbar in den politischen Raum einzubringen.
Stress kennt kein Rentenalter. Aber Resilienz ist lernbar in Minuten, nicht in Marathon-Sitzungen. Achtsamkeit heißt dabei nicht, an nichts zu denken, sondern freundlich mit Aufmerksamkeit umzugehen: den Atem spüren, den Körper hören, Gedanken ziehen lassen. Dieser Beitrag bietet praktische Routinen, kleine Übungen und Jahresideen, die Gelassenheit aufbauen und im Alltag wirklich tragen.