DJG-BW: Die größte Fachgewerkschaft in der Landesjustiz

Werde Teil unserer Gemeinschaft

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft · Landesverband Baden-Württemberg e. V. · (DJG-BW), ist die größte Fachgewerkschaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in Baden-Württemberg. Unsere gewerkschaftlichen Amtsinhaber sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten selbst in den Dienststellen der vielfältigen Landesjustiz und wissen deshalb genau, warum und wofür wir kämpfen. Auf unserer Website finden Sie alles, was Sie über unsere Arbeit, unsere Gewerkschaft und den Nutzen einer Mitgliedschaft wissen wollen.
Wir von der DJG-BW sind selbst in der Landesjustiz tätig und in allen Stufenvertretungen präsent. Darum verstehen wir genau, wo der Schuh in den Dienststellen drückt. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen und Fachbereichen organisiert. Die Kollegen vor Ort, die Bezirksgruppenvorsitzenden, sind kompetente Ansprechpartner und haben immer ein offenes Ohr für die Belange der Mitglieder. Sie nehmen sich gerne der Fragen, Ideen, Sorgen und Nöte der Kolleginnen und Kollegen an und sind immer an einer passenden und schnellen Lösung interessiert. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen organisiert.

Neueste Berichte

  • RR Dienstag, 13. Januar 2026 von RR

    DJG: Wenn Sparpolitik zur Systemfrage wird

    Warum der Staat nicht nur an Richtern spart – sondern am Fundament des Rechtsstaats

    Die Diskussion über die Bezahlung von Richterinnen und Richtern hat eine wichtige Debatte angestoßen. Sie greift jedoch zu kurz, wenn sie an der Spitze der Justiz stehen bleibt. Denn die strukturelle Unterfinanzierung betrifft weite Teile der Justiz – insbesondere jene Berufsgruppen, die den täglichen Betrieb der Gerichte sicherstellen. Wer über den Zustand des Rechtsstaats spricht, muss deshalb den Blick auf die gesamte Justiz richten.

  • RR Samstag, 3. Januar 2026 von RR

    DJG: Stürme draussen, Ruhe drinnen

    Alltagsresilienz 65 +

    Stress kennt kein Rentenalter. Aber Resilienz ist lernbar in Minuten, nicht in Marathon-Sitzungen. Achtsamkeit heißt dabei nicht, an nichts zu denken, sondern freundlich mit Aufmerksamkeit umzugehen: den Atem spüren, den Körper hören, Gedanken ziehen lassen. Dieser Beitrag bietet praktische Routinen, kleine Übungen und Jahresideen, die Gelassenheit aufbauen und im Alltag wirklich tragen.

  • PH Freitag, 2. Januar 2026 von PH

    DJG: Gewerkschaftsarbeit bedeutet Dialog

    Politisiche Gespräche des DJG-BW Vorstands

    In den vergangenen Wochen hat der Vorstand der DJG Baden-Württemberg eine Reihe intensiver Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolitik geführt. Bereits stattgefunden haben Treffen mit der FDP, der SPD sowie mit Bündnis 90/Die Grünen; die CDU hat für Ende Januar einen Gesprächstermin zugesagt. Diese Dialoge sind Teil eines kontinuierlichen Austauschs, den der Vorstand bewusst pflegt, um die Situation der Justiz und der bei uns vertretenen Berufsgruppen unmittelbar in den politischen Raum einzubringen.

Berichte aus dem Fachbereich Gerichtsvollzieher

  • PH Mittwoch, 14. Januar 2026 von PH

    GV: Zahlungen unter Vorbehalt im Vollstreckungsverfahren

    Konsequenz statt Grauzone

    Zahlungen „unter Vorbehalt“ sind dem Zivilrecht nicht fremd. Sie dienen dem Zweck, eine Leistung zu erbringen, ohne die zugrunde liegende Forderung endgültig anzuerkennen und sollen dem Leistenden die Möglichkeit offenhalten, den gezahlten Betrag später zurückzufordern. In vielen privatrechtlichen Konstellationen ist dieses Instrument anerkannt und sinnvoll, etwa zur Vermeidung von Verzug oder zur Abwendung weiterer Nachteile bei streitiger Rechtslage.

  • PH Dienstag, 13. Januar 2026 von PH

    GV: Maßnahmen gegen Versuche der Vollstreckungsvereitelung

    Lohnschiebung und Lohnverschleierung nach § 850 h ZPO

    Die Pfändung von Arbeitseinkommen ist eines der wirksamsten Mittel der Zwangsvollstreckung. Gleichzeitig ist sie besonders anfällig für Gestaltungen, mit denen Schuldner und ihr Umfeld versuchen, den Zugriff der Gläubiger zu vereiteln. § 850 h ZPO reagiert auf genau diese Problematik. Die Vorschrift soll verhindern, dass wirtschaftlich vorhandenes Arbeitseinkommen durch formale oder faktische Konstruktionen der Vollstreckung entzogen wird. Für Gerichtsvollzieher ist § 850 h ZPO daher kein Randthema, sondern ein wichtiges Instrument, um atypische Einkommenssituationen richtig einzuordnen und Hinweise für weitergehende Vollstreckungsmaßnahmen zu erkennen.

Mitgliedervorteile

Unsere Kooperationspartner

Neuer Fachbereich Ü60

Einkommensrunde 2026

EKR_TV-L_2025_26_Signet_Forderung

Klicke auf die Forderung und erfahre mehr!

Unsere social media

DJG-BW goes App

7 Gründe für eine Mitgliedschaft

Weitere Infos für

Weitere Infos für

Angebote der BBBank

Rechtsschutz

Einkommenstabellen

Steuertipps

© 2026 Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.